Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeines

(1.1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller auch zukünftiger Verträge, die wir mit unseren Auftraggebern oder Käufern (im weiteren: Auftraggeber) über die von uns angebotenen Waren und Leistungen (im weiteren: Vertragsgegenstände und Vertragsleistungen) schließen.

(1.2) Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir Daten des Auftraggebers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, speichern und, soweit für die Durchführung des Geschäfts erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen, Banken) übermitteln.

(2) Angebot und Vertragsschluss

(2.1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Beschaffenheitsangaben, Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.

(2.2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Auftraggeber ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Unterzeichnung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Für die Fristwahrung ist der Zugang beim Auftraggeber maßgebend.

(2.3) Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages sollen zu Beweiszwecken stets schriftlich erfolgen.

(3) Preise und Zahlung

(3.1) Sämtliche Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

(3.2) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein auf unserem Geschäftspapier angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.

Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die für die Einlösung dieser Schecks entstehende Bankgebühren trägt der Auftraggeber.

(3.3) Der Auftraggeber darf nur mit solchen eigenen Ansprüchen aufrechnen, die von uns unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(4) Eigentumsvorbehalt

(4.1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Vertragsgegenstände (nachfolgend: Vorbehaltsware) nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs verarbeiten und veräußern.

Verarbeitung und Umbildung der von uns gelieferten Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB stets in unserem Auftrag, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Die verarbeitete Ware dient nur in Höhe des von uns an den Auftraggeber berechneten Wertes der Vorbehaltsware zu unserer Sicherheit. Bei einer Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) zu mit der Folge, dass diese nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.

(4.2) Bei Zugriff Dritter, insbesondere durch einen Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(4.3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungs-verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

(5) Gewährleistung und Haftung

(5.1) Bei Mängeln der gelieferten Vertragsware und der erbrachten Vertragsleistungen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(5.2) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Vertragsware und der erbrachten Vertragsleistungen sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Lieferung der Vertragsware oder Fertigstellung der Vertragsleistungen anzeigt.

(5.3) Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbeson-dere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5.4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Weitere Geschäftsbedingungen

Sofern ausdrücklich vereinbart, kommen ergänzend weitere Geschäftsbedingungen zur Anwendung.


Besondere Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeines

(1.1) Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher gelten gegenüber Unternehmern die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen für unsere sämtlichen, auch zukünftigen, Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(1.2) Geschäftsbedingungen der Auftraggeber oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Das gilt auch für den Fall, dass wir auf ein Schreiben des Auftraggebers Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder darauf verweist.

(2) Angebot und Vertragsschluss

(2.1) Angaben zum Vertragsgegenstand oder zur Vertragsleistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(2.2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist der schriftlich geschlossene Vertrag. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen und Abreden vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.

(2.3) Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(3) Preise und Zahlung

(3.1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

(3.2) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

(3.3) Der Auftraggeber darf nur mit solchen eigenen Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die von uns unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.

(4) Lieferung, Leistung und Abnahme

(4.1) Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Vertragsgegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur (bzw. Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten) auf den Auftraggeber über.

Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(4.2) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

(4.3) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt der Vertragsgegenstand oder die Vertragsleistung als abgenommen, wenn
a) die Lieferung und, sofern wir auch die Installation schulden, die Installation abgeschlossen ist,
b) wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesen Bedingungen mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben,
c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Liefergegenstände begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
d) der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung des Vertragsgegenstandes unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

(5) Gewährleistung und Haftung

(5.1) Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Lieferung oder Einbau, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(5.2) Die gelieferten Vertragsgegenstände und die erbrachten Vertragsleistungen sind unverzüglich nach Ablieferung oder Fertigstellung vom Auftraggeber oder einem von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Vertragsgegenstände und Vertragsleistungen als vom Auftraggeber genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in welchem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

Bei Mängeln der gelieferten Vertragsgegenstände und der erbrachten Vertragsleistungen sind wir nach einer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens (d.h. der Unmöglichkeit, der Unzumutbarkeit, der Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung) der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis angemessen mindern.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung den Vertragsgegenstand oder die Vertragsleistungen ändert oder durch Dritte ändern lässt und dadurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mangelbeseitigung zu tragen.

(5.3) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung je Schadenfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(5.4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Schlussbestimmungen

(6.1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und uns nach unserer Wahl unser Firmensitz. Für gegen uns gerichtete Klagen ist Coesfeld ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(6.2) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

(6.3) Soweit der Vertrag oder die dem Vertrag zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck der in den Vertrag einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


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wema Fenster & Türen GmbH & CO.KG, Tel: 02541 9489-0, Mail: